Gefahrstoffe
GHS-Kennzeichnung, H- und P-Sätze, das Sicherheitsdatenblatt und das STOP-Prinzip sicher im Kopf – mit Beispielen direkt aus dem Drucksaal.
Was ist ein Gefahrstoff, wie gelangt er in den Körper, welche akuten und langfristigen Gefahren gibt es?
Der Hautschutzplan nach TRGS 401 und typische Gefahrstoffe im Druckereialltag – von Waschmitteln bis UV-Farben.
Alle neun Gefahrenpiktogramme im Detail. Tippe eines an und sieh Bedeutung und Beispiel aus der Druckerei.
Kennzeichnungselemente, H-, P- und EUH-Sätze und ein Muster-Etikett zum genauen Hinsehen.
Die wichtigste Informationsquelle zu einem Gefahrstoff – alle 16 genormten Abschnitte im Überblick.
Vom Etikett zur Betriebsanweisung – Aufbau, Rechtsgrundlage und ein vollständiges Muster aus dem Drucksaal.
Gefahrenpiktogramm und Bedeutung paaren. Wer wenige Züge braucht, kennt alle neun sicher.
Ein Piktogramm erscheint, du tippst die passende Bedeutung – gegen die Uhr, mit Serienbonus.
Ordne Schutzmaßnahmen der richtigen Stufe zu: Substitution, Technisch, Organisatorisch oder Persönlich.
Zwölf zufällige Fragen rund um Gefahrstoffe im Druckereialltag – von Kennzeichnung bis Erste Hilfe.
Was ist ein Gefahrstoff?
Stoffe oder Gemische sind Gefahrstoffe, wenn sie giftig, reizend, ätzend, brennbar, brandfördernd, explosionsfähig, umweltgefährlich sind oder die Gesundheit auf andere Weise gefährden können – etwa krebserzeugend wirken oder das Erbgut verändern. Erkennbar ist ein Gefahrstoff zuverlässig immer dann, wenn er auf dem Etikett oder im Sicherheitsdatenblatt entsprechend gekennzeichnet ist – nicht am Geruch oder Aussehen. Näheres dazu in den folgenden Modulen.
Auch scheinbar harmlose Stoffe können gefährlich werden
In Betrieben wird auch mit Stoffen gearbeitet, die selbst nicht kennzeichnungspflichtig sind. Es wäre aber falsch zu glauben, dass von solchen Arbeitsstoffen niemals Gefahren ausgehen: Durch Bearbeitung können auch daraus Gefahrstoffe oder Stäube entstehen oder freigesetzt werden – zum Beispiel Aerosole von Kühlschmierstoffen an schnelllaufenden Werkzeugen oder Feinstaub beim Schleifen und Schneiden.
Inhalation
orale Aufnahme
dermale Aufnahme
In welcher Form liegen Gefahrstoffe vor?
Feststoffe (Pulver, Staub), reine Flüssigkeiten und Gemische sowie Gase können gefährliche Eigenschaften haben. Aus Sicht des Arbeitsschutzes geht von luftgetragenen Formen eine besondere Gefahr aus, weil sie oft unerwünscht am Arbeitsplatz entstehen: Dampf wird bei Raumtemperatur von Flüssigkeiten freigesetzt. Ein Aerosol ist die Mischung aus Gas und feinen Schwebeteilchen – sind diese flüssig, spricht man von Nebel, sind sie fest, von Rauch oder Staub. Nebel entsteht z. B. beim Sprühen, Stäube unter anderem beim Schleifen, Sägen oder Zerkleinern.
Vergiftung
Größere Mengen eines Stoffes im Körper können akute Beschwerden wie Übelkeit, Schwindel oder Bewusstlosigkeit auslösen. Grundsatz: „Die Dosis macht das Gift.“
Verätzung
Ätzende Stoffe zerstören bei Kontakt lebendiges Gewebe – Säuren lassen Eiweiß gerinnen, Laugen weichen Gewebe auf und dringen dadurch besonders tief ein.
Brand
Eine brennbare Substanz verbindet sich nach Entzündung mit Sauerstoff. Je niedriger der Flammpunkt einer Flüssigkeit, desto leichter entzündbar ist sie.
Explosion
Läuft die Verbrennung schlagartig ab, weil ein fein verteilter Stoff bereits explosionsfähig mit Luft vermischt ist, spricht man von Explosion (in offenen Gefäßen eher Verpuffung).
Die niedrigste Temperatur einer Flüssigkeit, bei der so viel Dampf entsteht, dass sich das Dampf-Luft-Gemisch durch eine Zündquelle entzünden lässt.
Beispiel Aceton: Flammpunkt −17 °C – schon bei Zimmertemperatur bilden sich zündfähige Dämpfe.
Je nach Druckverfahren kommen ganz unterschiedliche Stoffe zum Einsatz – und damit auch ganz unterschiedliche Brandgefahren. Sortiert vom niedrigsten (gefährlichsten) zum höchsten (ungefährlichsten) Flammpunkt:
Nicht sofort sichtbare Gefahren
Zwischen der Aufnahme eines Stoffes und einer sichtbaren Wirkung können Jahre vergehen. Chronische Vergiftung entsteht durch die wiederholte Aufnahme geringer Mengen über lange Zeit – solange die Menge unterhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) bleibt, ist üblicherweise keine Gesundheitsgefährdung zu erwarten. Hauterkrankungen entstehen oft schleichend: Häufiger Kontakt mit Wasser oder Chemikalien schädigt die schützende Hornschicht, die Haut wird rissig und durchlässig für Fremdstoffe. Besonders ernst zu nehmen sind KMR-Stoffe: krebserzeugende, mutagene (erbgutverändernde) und reproduktionstoxische (fortpflanzungsgefährdende) Stoffe, für die sich meist keine unbedenkliche Schwellenmenge angeben lässt.
Warum ein Hautschutzplan?
Hautkrankheiten zählen zu den häufigsten Berufskrankheiten überhaupt. Nach der TRGS 401 muss der Arbeitgeber für Tätigkeiten mit Hautgefährdung – etwa durch Reinigungs- und Lösemittel oder häufigen Feuchtarbeits-Kontakt – einen Hautschutzplan erstellen und dort aushängen, wo er gebraucht wird, meist am Waschplatz. Er legt fest, welches Mittel zu welchem Zeitpunkt zu verwenden ist, und ist in drei Stufen aufgebaut:
Handschuhe haben Vorrang
Wo immer es die Tätigkeit zulässt, sollten Schutzhandschuhe getragen werden – sie verhindern den Hautkontakt von vornherein, während eine Hautschutzcreme das Eindringen von Gefahrstoffen nur erschwert. Nach TRGS 401 sind Schutzhandschuhe deshalb immer vorzuziehen; Hautschutzmittel dürfen nur dann anstelle von Handschuhen verwendet werden, wenn deren Tragen nicht möglich ist – etwa wegen Verletzungsgefahr an rotierenden Maschinenteilen – oder bei nur kurzem Kontakt mit gering gefährlichen Stoffen.
Wo begegnen sie dir konkret?
Gummituch- und Walzenwaschmittel – meist Lösemittel auf Basis aliphatischer Kohlenwasserstoffe, entzündbar, gesundheitsschädlich bei Verschlucken (Aspirationsgefahr) und bei wiederholtem Hautkontakt.
Feuchtmittelzusatz Isopropanol (IPA) – verdunstet leicht, gelangt in Atemluft und Umwelt, kann Reizungen, Kopfschmerzen und Benommenheit verursachen.
UV-Druckfarben und -Lacke – Bindemittel können Hautreizungen und Allergien auslösen; die UV-Trocknung erzeugt zusätzlich Ozon, das Augen und Atemwege reizt.
Kühlschmierstoffe in der Technik – können als Aerosol eingeatmet werden und die Haut schädigen.
Reiniger und Ätzmittel in der Druckformherstellung – teils ätzend oder oxidierend.
Die neun GHS-Piktogramme
Seit der CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) gilt EU-weit das GHS – das weltweit harmonisierte System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Tippe ein Piktogramm an, um Bedeutung und ein Beispiel aus der Druckerei zu sehen.
Stand der Regelung
Seit 2023 wurden mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 neue Gefahrenklassen eingeführt (z. B. endokrinschädigende sowie PBT-/vPvB- und PMT-/vPvM-Eigenschaften). Sie werden schrittweise bis 2028 verpflichtend – die neun GHS-Piktogramme selbst bleiben dabei unverändert, es kommt kein zehntes Symbol hinzu.
Was gehört auf ein Gefahrstoff-Etikett?
Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) schreibt genau vor, welche Angaben ein Etikett enthalten muss. Alle acht Elemente zusammen ergeben die vollständige Kennzeichnung eines Gefahrstoffs:
- H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
- H319 Verursacht schwere Augenreizung
- H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
- P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen fernhalten. Nicht rauchen.
- P280 Schutzhandschuhe/Augenschutz tragen.
- P403+233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
- EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
Wichtigste Informationsquelle
Lieferanten müssen Kunden spätestens bei der ersten Lieferung eines Gefahrstoffs ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) in deutscher Sprache übermitteln – kostenlos, nach REACH-Verordnung Art. 31. Ändert sich die Einstufung, muss der Lieferant ein aktualisiertes SDB nachliefern. Es ist immer in 16 genormten Abschnitten aufgebaut:
Die Informationskette im Betrieb
Etikett und Sicherheitsdatenblatt sind nur der Anfang. Der Arbeitgeber trägt alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe in ein Gefahrstoffverzeichnis ein (mindestens Bezeichnung, Einstufung, Mengenbereiche und Arbeitsbereiche) und führt dazu eine Gefährdungsbeurteilung durch. Daraus entsteht für jeden betroffenen Arbeitsplatz eine Betriebsanweisung – und darauf aufbauend die jährliche Unterweisung der Beschäftigten (bei Jugendlichen halbjährlich).
Arbeitsplatzbezogen und verständlich
Aus Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung erstellt der Arbeitgeber nach § 14 GefStoffV für jeden Arbeitsbereich eine schriftliche Betriebsanweisung. Sie muss in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und am Arbeitsplatz bekannt gemacht werden – üblich ist ein Aushang in Maschinennähe. Sie ist die Grundlage für die jährliche Unterweisung und gliedert sich immer gleich:
Gefahren für Mensch und Umwelt
- Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar, bildet mit Luft explosionsfähige Gemische.
- Kann beim Verschlucken und Eindringen in die Atemwege lebensgefährlich sein (Aspirationsgefahr).
- Reizt die Augen; wiederholter Hautkontakt kann zu spröder, rissiger Haut führen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Behälter geschlossen halten, nur so viel öffnen wie gerade benötigt wird.
- Von Zündquellen fernhalten – Rauchen und offenes Feuer verboten, für gute Lüftung sorgen.
- Chemikalienschutzhandschuhe und bei Spritzgefahr Schutzbrille tragen, Hautschutzplan beachten.
- Nur die für die Schicht benötigte Menge im Drucksaal bereithalten, nie in Getränkeflaschen umfüllen.
Verhalten im Gefahrfall
- Bei Brand mit Schaum, Kohlendioxid, Sprühwasser oder Wassernebel löschen – keinen vollen Wasserstrahl auf die brennende Flüssigkeit richten.
- Ausgelaufenes Mittel mit Bindemittel aufnehmen, niemals in die Kanalisation gelangen lassen.
- Vorgesetzten informieren.
Erste Hilfe
- Hautkontakt: verunreinigte Kleidung sofort ausziehen, Haut mit Wasser und Seife reinigen.
- Augenkontakt: sofort mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt mit Wasser spülen, Augenarzt aufsuchen.
- Verschlucken: keinesfalls Erbrechen auslösen (Aspirationsgefahr!) – sofort Rettungsdienst rufen.
- Ersthelfer/Vorgesetzten informieren, Vorfall im Verbandbuch dokumentieren.
Sachgerechte Entsorgung
- Reste nicht in Hausmüll oder Kanalisation geben, in geschlossenen, gekennzeichneten Behältern sammeln.
- Getränkte Putztücher in geschlossenen, nicht brennbaren Behältern sammeln (Selbstentzündungsgefahr).
- Über den betrieblichen Entsorgungsweg fachgerecht entsorgen lassen.
Piktogramm und Bedeutung paaren
Decke zwei Karten auf. Passen Piktogramm und Bedeutung zusammen, bleiben sie offen. Je weniger Züge du brauchst, desto sicherer sitzen die neun Gefahrensymbole.
60 Sekunden, so viele wie möglich
Es erscheint ein Gefahrenpiktogramm – tippe die passende Kurzbedeutung. Jede richtige Antwort bringt Punkte, eine Serie bringt mehr. Bei einem Fehler fällt die Serie auf null.
Welche Stufe ist gemeint?
Das STOP-Prinzip (TRGS 500, Rangfolge der Schutzmaßnahmen) gibt vor: Substitution vor Technischen vor Organisatorischen vor Persönlichen Schutzmaßnahmen. Ordne jede Maßnahme der richtigen Stufe zu.
Zwölf zufällige Fragen
Aus einem Pool von über 20 Fragen zu Gefahrstoffen im Druckereialltag werden bei jedem Durchlauf zwölf zufällig ausgewählt.